Angesichts hoher und wachsender kommunaler Haushaltsdefizite hat die Debatte über steigende Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe weiter Fahrt aufgenommen. Dabei wird häufig verkannt, dass diese Entwicklung gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen reflektiert, die politisches Handeln notwendig machten.
Die steigende Erwerbstätigkeit beider Eltern führt zu höheren Erwartungen an die öffentliche und privatwirtschaftliche Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Teil- und Vollzeiterwerbstätigkeit sowie wachsende Anforderungen an frühkindliche Bildung und Förderung. Entsprechend ist die Zahl der pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen in zehn Jahren um 46 % auf rund 724.100 Betreuungskräfte im Jahr 2024 gestiegen.1 Ähnliches gilt für Verbesserungen beim Kinderschutz und der Ausweitung der Hilfen zur Erziehung. Diese halfen, ansteigenden Kindeswohlgefährdungen zu begegnen und junge Geflüchtete zu integrieren. Die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt nahm im Zeitraum 2019 bis 2024 um fast ein Drittel zu, betroffen waren 2024 rund 72.800 Kinder und Jugendliche.2 Auch die Jugendsozialarbeit ist mit ihrem Auftrag, die schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabechancen junger Menschen zu erhöhen, angesichts steigender psychischer Belastungen und psychosozialer Problemlagen junger Menschen gefordert. Deren niedrigschwellige, präventive und lebenswelt- sowie sozialraumorientierten Angebote sind inzwischen längst nicht mehr nur als Brücke in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft zu verstehen, sondern übernehmen zunehmend eine stabilisierende Funktion.
Die im gesellschaftlichen Veränderungsprozess entstandene Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe ist in großem Umfang mit Rechtsansprüchen hinterlegt, bspw. in der Kindertagesbetreuung, im Ganztag oder den Hilfen zur Erziehung. Diese Ansprüche dienen der Unterstützung stabiler Familienstrukturen, individueller Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen und damit auch der zukünftigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Diskussion um das Konnexitätsprinzip hat hier ihren Anknüpfungspunkt: Die Rechtsansprüche wurden vom Bund beschlossen und haben Kosten für die Kommunen zur Folge gehabt.
Investitionen in die soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche und Familien entfalten ihren Nutzen weit über die kommunale Ebene hinaus. Er wird oft erst mittel- und langfristig wirksam. Ein auf Ausgabenkürzungen fokussierter Blick greift zu kurz, stattdessen muss die Frage lauten, wie und von wem die nachweislich sinnvollen und notwendigen Angebotsverbesserungen getragen werden sollen.
Die breiten Wirkungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe - von Bildung über Gesundheit bis hin zur Sozialisation - gilt es mitzudenken. Ihre Effekte zeigen sich in besseren Bildungs- und Erwerbs perspektiven, sinkenden Transferbedarfen, höheren Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen sowie in einer langfristigen Stabilisierung gesellschaftlicher und demokratischer Strukturen.
Der verkürzte Blick auf Ausgabeneinsparungen führt nicht zu nachhaltigen Lösungen, sondern gefährdet Teilhabechancen und birgt das Risiko eines sozialpolitischen Bumerangs mit hohen Folgekosten und der Destabilisierung des demokratischen Systems. Vor diesem Hintergrund sind auch die Finanzierungs- und Wirkungszusammenhänge der verschiedenen Gebietskörperschaftsebenen zu berücksichtigen. Es geht neben der Diskussion von Einsparmöglichkeiten darum, föderale Lastenverteilungen und damit einhergehende Refinanzierungsmechanismen in den Blick zu nehmen, um nachhaltige und tragfähige Reformen zu entwickeln und Kommunen dauerhaft zu entlasten. Im Zuge des Modernisierungs- und Weiterentwicklungsprozesses der Kinder- und Jugendhilfe wurde die Finanzarchitektur bislang nicht entsprechend angepasst.