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Stellungnahme

Careleaver*innen: Elternunabhängiger Bezug der Kindergrundsicherung!

Bei der Einführung einer Kindergrundsicherung sind Ausnahmeregelungen für Careleaver*innen vorzusehen, die ihnen einen elternunabhängigen Zugang zu den Leistungen gewähren.

Erschienen am:

07.09.2023

Herausgeber:
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
+49 761 200 -756 oder -769
+49 761 200 -756 oder -769
bvke@caritas.de
www.bvke.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Grundsätzlich begrüßen wir das Ziel der Bundesregierung, mit der Einführung einer Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und Kinderarmut zu bekämpfen. Jedoch lässt der vorliegende Referentenentwurf die Situation von jungen Menschen, die eine Zeitlang in ihrer Kindheit und Jugend in stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung oder in Pflegefamilien gelebt haben (sog. 
Careleaver*innen), gänzlich unberücksichtigt.

Careleaver*innen kommen ganz überwiegend aus sehr schwierigen Lebensverhältnissen. Nach der Zeit in der Pflegefamilie oder Einrichtung ist ihr junges Erwachsenenalter geprägt von besonders prekären, finanziellen Verhältnissen. Nicht wenige geraten in der biographisch herausfordernden Zeit des Übergangs aus der Wohngruppe oder dem Auszug aus der Pflegefamilie in existenzielle Notlagen. Von den Eltern werden sie kaum oder gar nicht unterstützt; können auf wenig bis keine familiären Ressourcen zurückgreifen. Viele brauchen zu ihrem Schutz weiterhin den Abstand zu den Eltern oder haben zu ihnen keine dauerhaft belastbare Beziehung.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie untenstehend.

Weitere Informationen zum Thema

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Careleaver*innen: Elternunabhängiger Bezug der Kindergrundsicherung!