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Fachtagung 60311 Frankfurt

Tagung der Erziehungshilfefachverbände „Alles neu und anders? Das Bundesteilhabegesetz und die Jugendhilfe

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Kinder- und Jugendhilfe

16.05.2018

Dauer:
Ganztags

http://www.bvke.de/IPF1V

Keine Anmeldungen mehr möglich Download als Pdf
  • Beschreibung
  • Veranstalter
Beschreibung

Dokumentation der Tagung der Erziehungshilfefachverbände "Alles neu und anders? Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Kinder- und Jugendhilfe" am 16. Mai 2018 in Frankfurt
 
Alle Präsentationen der sehr gut besuchten alljährlichen gemeinsamen Veranstaltung der Fachverbände für Erziehungshilfe stehen ab sofort auf den Seiten der IGfH und der anderen Verbände zur Verfügung. Mit Beiträgen von Angela Smessaert, Lydia Schoenhecker, Dr. Thomas Meysen, Tilmann Fuchs, Prof. Dr. Wolfgang Schroer.

Hintergrund:

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde eine der großen sozialpolitischen Reformen der letzten  Legislaturperiode umgesetzt. Das BTHG hat ab dem 1.01.2018 schon Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendämter. Ist die Kinder- und Jugendhilfe mit Hilfebedarfen aufgrund von Behinderungen konfrontiert, agiert sie nun zwingend als Rehabilitationsträger (vgl § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX) mit der Konsequenz der Anwendung eigener Verfahrensregelungen (fristgebundene Bedarfsfeststellung, Einsatz von spezifischen Instrumenten zur Bedarfsfeststellung und Dokumentationsverfahren etc). Dabei scheinen etliche Fragen noch ungeklärt zu sein, z.B. Welche Folgen hat es, wenn die Kinder- und Jugendhilfe von einer Familie mit einem behinderten Kind nicht ausschließlich wegen des behinderungsbedingten Hilfebedarfs nachgefragt wird?

Zum anderen weisen die Behindertenverbände darauf hin, dass zukünftig im Zuge einer inklusionsorientierten SGB VIII-Reform, das im BTHG vorgesehene Teilhabeverfahren (nach SGB IX, Teil 1) auch anschlussfähig und kompatibel sein muss mit dem Hilfeplanverfahren des SGB VIII. Hier werden deutliche Veränderungen im SGB VIII gefordert. Wie ist dies zu bewerten? Welche Folgen und (unbeabsichtigten) Nebenfolgen sind zu bedenken? Welche neuen und alten Fragen stellen sich bei der Festlegung von Altersgrenzen und für die Übergangsplanung aus der Jugendhilfe in ein anderes Sozialleistungssystem (z.B. die Eingliederungshilfe nach SGB IX)? Wie gehen die Kommunen, die freien Träger und Fachverbände damit um, dass sich - genereller gesprochen - die Fachdebatten stark auf die Neugestaltung der rechtsanspruchsgesicherten Individualleistungen konzentrieren und weniger auf die Weiterentwicklung einer teilhabegerechteren Infrastruktur? Solche und andere Fragen wurden auf der ersten großen bundesweiten Tagung zu diesen Themenkreisen diskutiert.

Veranstalter

Veranstalter

Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH)
Geschäftsstelle
Galvanistr. 30
60486 Frankfurt
+49 69 633 986 14
+49 69 633 986 25
+49 69 633 986 14
+49 69 633 986 25
+49 69 633 986 25
igfh@igfh.de
www.igfh.de

Ansprechperson

Frau Sabine Isenmann
+49 69 633 986 14
+49 69 633 986 25
+49 69 633 986 14
+49 69 633 986 25
+49 69 633 986 25
sabine.isenmann@igfh.de
IGFH
Frankfurt

 

 

  • Veranstaltungsort
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VCH-Hotel Spenerhaus
Dominikanergasse 5
60311 Frankfurt
+49 69 21651410
+49 69 21651522
+49 69 21651410
+49 69 21651522
+49 69 21651522
spenerhaus.frankfurt@vch.de
www.vch.de/spenerhaus.frankfurt

Weitere Informationen zum Thema

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PDF | 589,7 KB

FT-16052018.indd

PDF | 4,6 MB

Jugend ermöglichen: Grundlagen und Perspektiven des 15. Kinder- und Jugendberichts

PDF | 682,3 KB

Übergangsmanagement – Junge Menschen in Schnittstelle zwischen BTHG und SGB VIII

PDF | 1,4 MB

PowerPoint-Präsentation

PDF | 515,9 KB

Die Umsetzung des BTHG – die (neue) Rolle des öffentlichen Trägers

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