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Zwei jungen tragen spezielle Zäune, die im Wald und auf der Wiese gegen Verbissschutz aufgestellt werden.
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Glossar: Behinderung

Werkstatt für behinderte Menschen

Wer aufgrund seiner Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden kann, hat Anspruch auf einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Das gilt nicht für Menschen, deren Verhalten sich oder andere bei der Arbeit gefährden würde. Außerdem müssen sie in der Lage sein, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu leisten.

Im Sinne des Sozialgesetzbuches 9 gelten Menschen als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Die Beschäftigten erhalten in der Werkstatt eine berufliche Qualifizierung, die im Idealfall einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich macht. Unterstützt werden sie dabei unter anderem von Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung, Sozialarbeitern und Psychologen. Der Arbeitsplatz ist dauerhaft, die Beschäftigten erwirtschaften ihren Lohn durch ihre Arbeit und zahlen in die Renten-, Pflege-, Unfall- und Krankenversicherung ein. Die Arbeitsmöglichkeiten sollen den Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen.

Das Mindestlohngesetz gilt nicht

In erster Linie handelt es sich also bei der Beschäftigung in einer WfbM um eine Teilhabeleistung, die fachlich dem individuellen Bedarf entsprechend begleitet wird und rehabilitativ ausgerichtet ist. Deswegen sind Menschen mit Behinderung, die in WfbM beschäftigt sind, keine Angestellten oder Arbeitnehmer, sondern stehen zu den Werkstätten in der Regel in einem sogenannten "arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis". 

Die Entlohnung der Werkstattbeschäftigten ist ebenfalls gesetzlich geregelt und nennt sich Arbeitsentgelt. Es wird aus dem Arbeitsergebnis der WfbM finanziert und ist eine wesentliche Form der Anerkennung für geleistete Arbeit. Das Mindestlohngesetz gilt für sie nicht. In Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen erhalten wegen ihrer dauerhaften vollen Erwerbsminderung zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts Leistungen der Grundsicherung oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. 

Weitere Links zum Thema

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Mehr auf caritas.de
FAQ-Eintrag

Welche Möglichkeiten bietet eine Werkstatt für behinderte Menschen?

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Wo Menschen mit Behinderung arbeiten

Von Unterstützter Beschäftigung über Inklusionsbetriebe bis hin zum Budget für Arbeit gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Mensch mit Behinderung einer erfüllenden Arbeit nachgehen und teilhaben kann. Einige von ihnen sind im ersten Arbeitsmarkt angesiedelt, andere im geschützten Rahmen. Mehr

Online-Beratung

Beratung bei Behinderung und psychischer Beeinträchtigung

Wir beraten Sie kompetent und vertraulich zu Ihren Fragen zu selbstbestimmter Lebensführung sowie zur Selbsthilfe in den Lebensbereichen Arbeiten, Wohnen, Bildung und Freizeit. Sie bekommen kostenfrei und schnell Auskunft zu Rechts- und Finanzierungsfragen, Hilfsmitteln und Assistenz. Mehr

Online-Beratung

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unseren Beraterinnen und Beratern immer wieder gestellt werden. Klicken Sie auf den Pfeil hinter der Frage, um die Antwort zu lesen. Mehr

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Menschen mit Behinderung – Wohnen, leben, arbeiten

Eine Behinderung beeinflusst das Leben, aber sie ist nicht immer entscheidend. Mit geeigneter Unterstützung können viele behinderte Menschen ihren Alltag sehr gut meistern. Als Caritas haben wir uns dazu verpflichtet, möglichst viel selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Hier erhalten Sie Einblicke in Projekte und Erfahrungen. Mehr

Mehr auf anderen Internet-Seiten

Portal Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.

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Glossar

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