Endlich mehr Klarheit für Ferienfreizeiten im Ausland
Gute Nachrichten für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Das Bundesamt für Justiz hat seine Hinweise zu Auslandsreisen von Wohngruppen aktualisiert (Stand: 17.02.2026). Auf Grundlage der Brüssel IIb-Verordnung gilt nun: Für touristische Aufenthalte in vielen europäischen Staaten ist unter bestimmten Voraussetzungen keine vorherige Konsultation mehr erforderlich. Das schafft mehr Planungssicherheit für Ferienfreizeiten im Ausland. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen sowie die aktuellen Hinweise des Bundesamts für Justiz.