Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist immer wieder ein zentrales Thema in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt. Verschiedene gesetzliche Regelungen auch in der Reform des SGB VIII und des KKG beziehen sich auf die Ausgestaltung dieses Schutzauftrages, aber auch pädagogische, fachlich-dialogische Konzeptionen widmen sich dem Zusammenspiel von Schutz-, Beteiligungs- und Förderrechten für jungen Menschen. Heranwachsende sind dabei nicht lediglich Gegenstand von Konzepten zu ihrem Schutz, sondern durch die UN-Kinderrechtekonvention formuliert, selbst Träger von Grundrechten.
Bei der Ausgestaltung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung ist daher die Krisenintervention im Einzelfall zu unterscheiden von der Entwicklung von Schutzkonzeptionen (auch in stationären Einrichtungen), die umfassend auf Beteiligung und die Qualifikation der Infrastruktur der Hilfen zur Erziehung setzen.
Die diesjährige gemeinsame Fachtagung der Erziehungshilfe-Fachverbände nimmt vor dem Hintergrund dieser Überlegungen die Möglichkeiten der stationären Hilfen in den Blick und fragt neben den Auswirkungen von gesetzlichen Regelungen nach den Zusammenhängen von Kinderschutz und Kinderechten, nach dem Schutz von Kindern und Jugendlichen an der Schnittstellen zwischen Medizin und Jugendhilfe sowie als Konzeptbestandteil im Jugendamt und versucht die Reichweite von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Diensten auszuloten.
Kosten
Keine Teilnahmegebühr