Online-Seminarreihe - Seminar I
* Das Online-Seminar fand am 21.10.2021 statt.
Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beginnt eine neue Epoche in der Kinder- und Jugendhilfe. Durch dieses wird die Grundlage für die Entwicklungen einer zukunftsfähigen und innovativen Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. In fünf Kernbereichen (1) Inklusion und Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, (2) Stärkung von jungen Menschen, die außerhalb der eigenen Familie aufwachsen, (3) mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien (4) Mehr Prävention vor Ort, (5) Kinder- und Jugendschutz, wurden dabei unterschiedliche Weichen für eine zukunftsfähige und subjektorientierte Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt.
Der BVkE gestaltet diese Entwicklungen politisch und fachlich mit. Durch die Seminarreihe "Die Kinder- und Jugendhilfe im Wandel - Aufbruch, Umbruch, Innovation" wird eine breite fachliche Grundlage gelegt, um aus der Praxis für die Praxis die wichtigsten Änderungen aufzubereiten und Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Seminar I - Neue Anforderungen an die Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
Zur Verbesserung des Kinderschutzes in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wurden die Anforderungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das KJSG angehoben. So müssen Träger beispielsweise nachweisen, dass die Zuverlässigkeit zum Betrieb einer Einrichtung vorhanden ist oder Konzepte zum Schutz vor Gewalt, zur Beteiligung und zur Beschwerde vorgehalten werden.
Des Weiteren wurde durch die Legaldefinition des Einrichtungsbegriffes erstmal normiert, was als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe zählt. Diese nicht unumstrittenen Änderungen werden durch die Betriebserlaubnisbehörden in den Ländern in Ausführungsbestimmungen gefasst und werden Auswirkungen auf die alltägliche Praxis nach und nach entfalten.
Welche Anforderungen an den Betrieb einer Einrichtung das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz mit sich bringt, welche Auswirkungen sich dadurch ergeben und wie eine inklusive Leistungserbringung in diesem Kontext aussehen kann, wurde im unserem ersten Seminar unserer Reihe behandeln.