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Ganztagesbetreuung II
Projekt

Zukunft Ganztagesbetreuung!

Erziehung, Bildung und Betreuung vom Kind aus gedacht

 Ab 2025 wird neben dem Rechtsanspruch, der gegenwärtig bereits für einen Krippen- und Kitaplatz besteht, auch für die Grundschule ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagesbetreuung in Kraft treten. Grundschulkinder haben somit nach den regulären Schulzeiten in der Grundschule einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung, wenn ihre Eltern diesen wünschen. Ab Juni 2021 wird der BVkE in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe Mainz (IKJ) ein Projekt zur Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter ins Leben rufen, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs bestmöglich zu begleiten.


Hintergrund:

Knapp drei Millionen Kinder besuchen in Deutschland gegenwärtig die Grundschule. Bisher bestehen je nach Bundesland große regionale Disparitäten und unterschiedliche Organisationsformen in der Ausgestaltung der Ganztagesbetreuung, bei der verschiedene Leistungserbringer involviert sind. Die Kinder- und Jugendhilfe ist dabei bisher nur ein "Player" neben anderen, soll aber in Zukunft eine zentrale Rolle in der Gestaltung des Ganztags für Kinder im Grundschulalter spielen.


Konzept:

Mit dem zweijährigen Projekt wird angestrebt, Schule und Erziehungshilfe zu einem besseren Systemverständnis füreinander zu verhelfen. Hierzu sollen empirisch fundierte Qualitätsstandards und Best Practice Beispiele herangezogen werden, um pädagogische Konzepte für die Ganztagesbetreuung in Grundschulen zu konzipieren und zu implementieren. Darüber hinaus verbessern beide Systeme ihre Zusammenarbeit. Die Trägerstrukturen werden gefördert, sich diesbezüglich weiter zu entwickeln und ihren vorhandenen Leistungsbereich auszubauen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Entwicklung eines Weiterbildungskonzepts, welches sich sowohl an die Zielgruppe des Schul- und Lehrpersonals als auch an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe richtet und die Optimierung der Zusammenarbeit beider Systeme nachhaltig fördert.


Zielgruppen:

> Leitungen in den Trägerstrukturen, die sich im Leistungsbereich Ganztagesbetreuung breiter aufstellen und ihre pädagogischen Konzepte dahinter weiterentwickeln wollen

> Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung und der Jugendsozialarbeit

> Schul- und Lehrpersonal an Grundschulen


Umsetzung:

Neben der Formulierung von Qualitätsstandards steht die Entwicklung und Implementierung von pädagogischen Konzepten für die Ganztagesbetreuung an Grundschulen im Vordergrund. Dabei werden auch inklusive Konzepte miteingeschlossen. Hierzu wird ein Handlungsleitfaden erstellt, welchen die Pilotstandorte in der Praxis anwenden, erproben und modifizieren. Die begleitende Evaluation der Umsetzung führt zu einer Handreichung mit Empfehlungen für die Kooperation aller Zielgruppen, die diese Ganztagesangebote in Anspruch nehmen. Zum Abschluss entsteht ein evaluiertes Weiterbildungskonzept sowohl für die Zielgruppe des Schul- und Lehrpersonals als auch für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die extern beispielsweise von einer Akademie als Weiterbildung angeboten wird.


Eckdaten zum Projekt:

> Projektstart Juni 2021

> Laufzeit 2 Jahre


 

 

 

 

Ab 2025 wird neben dem Rechtsanspruch, der gegenwärtig bereits für einen Krippen- und Kitaplatz besteht, auch für die Grundschule ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagesbetreuung in Kraft treten.
Ab 2025 wird neben dem Rechtsanspruch, der gegenwärtig bereits für einen Krippen- und Kitaplatz besteht, auch für die Grundschule ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagesbetreuung in Kraft treten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Weitere Informationen

Die Ausschreibung zur Teilnahme am Projekt und weitere Informationen finden Sie in Kürze hier auf der Website sowie auf unseren Social-Media-Kanälen.

Zum Thema

PDF | 427,7 KB

Debattenbeitrag des DCV - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

PDF | 114,9 KB

Kernanliegen des BVkE - Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter

  • Projektleitung
Luisa Neininger
Referentin
+49 761 200 761
+49 761 11 761
+49 761 200 761
+49 761 11 761
+49 761 11 761
luisa.neininger@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

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PDF | 258,7 KB

Positionierung: Kindeswohl hat höchste Priorität!

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