Inklusiv beraten
Der BVkE startet ab Januar 2023 die einjährige Planungsphase des Projekts "Inklusiv beraten - Konzepte zur hybriden Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe". Die Stiftung Aktion Mensch fördert zunächst für ein Jahr ein Vorprojekt. Dafür suchen wir für die Projektlaufzeit insgesamt bis zu fünf Modellstandorte, die partizipieren möchten. Die Planungsphase stellt die Grundlage für ein darauffolgendes dreijähriges Projekt dar.
Hintergrund
Das Projekt stellt sich der Herausforderung, hybride "Blended Counseling" Ansätze inklusiv und adressat*innengerecht weiterzuentwickeln. Nachvollziehbarkeit, Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit stehen als Leitgedanken im Vordergrund. Während der Corona-Pandemie, in welcher die Niedrigschwelligkeit von Beratung einer immensen Einschränkung unterworfen war, bei gleichzeitig steigenden Problemlagen in Familien, wurden vor Ort Ansätze entwickelt, jedoch ohne systematisch erfasst und nach deren Qualitätsstandards evaluiert zu werden. Die Corona-Pandemie hat notgedrungen eine zügige Entwicklung und Umsetzung von digitalen Angeboten befördert und eine differenzierte Erfahrung bezüglich der Möglichkeiten ergänzender bzw. alternativer digitaler Kommunikationskanäle, z. B. in Form eines "Blended Counseling", hervorgebracht.
Ziel des Projekts
Das Ziel des Projektes ist die Weiterentwicklung der digitalen Beratungskonzepte, welche sich an den Bedarfen der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien, egal welcher Herkunft, Benachteiligung, Behinderung und Beeinträchtigung, ausrichten. Vor diesem Hintergrund ist es im Sinne einer selbstbestimmten Teilhabe wichtig, dass die Beratungsangebote verlässlich, niedrigschwellig und barrierefrei allen Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie jungen Menschen zur Verfügung gestellt werden können. Die beratenden Institutionen gestalten ihre digitalen Beratungsangebote inklusiv im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe und des Ausgleichs sozioökonomischer Ungleichheiten, um niederschwellig für alle jungen Menschen Zugänge zu Hilfen zu ermöglichen.
Zielgruppe
Das Projekt adressiert Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, die bereits Erfahrungen mit digitalen und inklusiven Beratungsangeboten gesammelt haben, bzw. die Angebote für Familiensysteme mit und ohne Beeinträchtigung vorhalten.
Insgesamt nimmt das Projekt drei Zielgruppen in den Blick: die Personensorgeberechtigten, die jungen Menschen und Fachkräfte unterschiedlicher Profession. Die primäre Zielgruppe des Projektes sind junge Menschen mit und ohne Beeinträchtigung und deren Familien bzw. Personensorgeberechtigte, die Angebote beratender Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Für die jungen Menschen und ihre Familien ist es bedeutsam, dass sie zukünftig, unabhängig vom spezifischen Unterstützungsbedarf, Beratung aus einer Hand erhalten. Dabei soll die Leistungsentwicklung, die das neue KJSG bietet (Selbstvertretung, Teilhabe, Beteiligung, Kinderschutz, Inklusion, ombudschaftliche Vertretung, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung in Notsituationen etc.) für alle jungen Menschen weiterentwickelt und konkretisiert werden.
Beteiligungsformate
Es sollen insgesamt fünf Workshops für die Zielgruppen der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen mit und ohne Beeinträchtigung, Eltern und Fachkräfte in der einjährigen Planungsphase angeboten werden. Für die Zielgruppe der Fachkräfte fand der erste Workshop am 08. und 09. März 2023 in Frankfurt in den Hoffmanns Höfen statt. Hierzu waren Vertreter*innen der Modellstandorte eingeladen, an diesem Workshop teilzunehmen. Drei weitere onlinebasierte Treffen mit den Adressat*innen der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern, die Angebote der beratenden Dienste nutzen, sind ebenfalls in der Projektlaufzeit geplant. Diese Termine werden in Abstimmung mit den partizipierenden beratenden Diensten getroffen. Zum Ende der Projektlaufzeit findet ein Abschlussworkshop statt, um die im Laufe des Jahres erarbeiteten Ergebnisse zu bündeln.
Unser Inklusionsverständnis
Junge Menschen sollen in angemessener Form an sämtlichen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden, das beschränkt sich nicht auf einzelne gesellschaftliche Lebensbereiche, sondern gilt generell. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an eine inklusive Beratung die in den Kommunen, Schulen, Kindertagesbetreuung, Freizeiteinrichtungen, Jugendarbeit und Verbände und nicht zuletzt an die erzieherischen Hilfen umgesetzt werden können. Die Einbindung der jungen Menschen in die Gestaltung von Regeln und in Entscheidungsprozesse ermöglicht es ihren, frühzeitig, zentrale Selbstwirksamkeitserfahrungen zu sammeln und ist für ihre Entwicklung wichtig. Mitreden, mitgestalten und mitbestimmen sind gesetzlich verankerte Rechte der jungen Menschen und sind Grundlage für eine inklusive Beratung. Über diese Beteiligungsprozesse in den Workshops werden die Handlungsbedarfe der Zielgruppe abgefragt, formuliert und für das weitere Projekt moduliert. Dabei stehen Bedürfnisse, Rechte und Interessen im Fokus der Workshops, um möglichen Belastungen entgegenzuwirken.