Ausschreibung
Zusammenarbeit mit der Heinrich-und-Elisabeth-Dölken-Stiftung
Gemeinsam mit der Heinrich-und-Elisabeth-Dölken-Stiftung wollen wir innovative und zukunftsorientierte Projekte für Kinder- und Jugendliche initiieren. In Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten des BVkE will die Stiftung in Kernbereichen der Kinder- und Jugendhilfe Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestalten.
Die Heinrich-und-Elisabeth-Dölken-Stiftung ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Caritas-Stiftung Deutschland. Die Heinrich-und-Elisabeth-Dölken-Stiftung fördert in den Jahren 2022-2023 einmalig Maßnahmen für Einrichtungen und Dienste des BVkE in der Bundesrepublik Deutschland. Damit entfaltet sich für Träger die Chance Projekte zu verwirklichen, die durch öffentliche Hand nicht oder noch nicht gefördert werden. Das Ziel ist es die innovativen Projekte in die kommunale Regelförderung zu bringen, um den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Dabei stehen bei der Stiftung folgende Schwerpunkte im Fokus.
Veränderungen Gestalten: Schule, Ausbildung Beruf
Unterstützung und Begleitung von Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf sowie Care Leaver, die nicht mehr durch die jeweiligen Einrichtungen betreut werden. Der Übergang von der Schule in eine Ausbildung und Beruf ist eine der wichtigsten Veränderungen im Leben von jungen Menschen - und gleichzeitig eine Phase, die besonders krisenanfällig ist, wenn es nicht gelingt, beruflich und finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Junge Menschen, die in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung aufwachsen, stehen in dieser Phase besonders unter Druck: Sie haben sowohl einen spezifischen Förderbedarf aufgrund sozialer und/oder individueller Benachteiligungen und müssen gleichzeitig den Übergang ins Erwachsenenleben ohne elterliche Unterstützung und ohne ein tragfähiges familiäres Netz bewältigen. Die eingereichten Projektideen sollen Projekte der Kinder- und Jugendhilfe mit Bildungsmaßnahmen verknüpfen, um die Teilhabe am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Darunter fallen auch Innovative Projekte, die Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglichen, die die sozialen und emotionalen Kompetenzen stärken sowie Sinn- und Werteorientierung anbieten. Auch Projekte, die den Berufseinstieg von Jugendlichen und jungen Erwachsenen fördern und verbessern. Hierzu zählen zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr, Praktika im Ausland oder Auslandsaufenthalte.
Gestaltung des Schulalltags: Kind- und Jugendgerecht
Unterstützung und Begleitung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen im Schulalltag. Angebote und Einrichtungsformen müssen am Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen, an ihren Entwicklungsbedürfnissen und Lebenslagen ausgerichtet sein. Auch die Eltern sind in diese Maßnahmen mit einzubeziehen. Ziel ist eine kind- bzw. jugendgerechte Gestaltung des Schulalltags, der - neben den notwendigen schulischen sowie außerschulischen Lernphasen - Platz und Freiräume für Spiel, Kreativität und Erholung bietet aber auch eine regional orientierte und biologisch-nachhaltige Verpflegung ("gesundes Essen") beinhaltet. Die Kooperation zwischen Schule und Erziehungshilfe soll z.B. durch innovative Projekte der Schulsozialarbeit an Modelstandorten weiterentwickelt werden. Die entstehenden Konzepte dienen anschließend als Muster für interessierte Einrichtungen..
Die inklusive Ausgestaltung dieser Angebote soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Die "Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen" sind in den Angeboten zu berücksichtigen.
Sozialraum durch niederschwellige Angebote gestalten
Der Diskurs um den Ausbau von Angeboten, die leicht zugänglich sind und Menschen dort ansprechen, wo sie sich ohnehin aufhalten, ist in den letzten Jahren mit der Debatte um die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung verstärkt in den Fokus von Fachpraxis und Jugendhilfepolitik getreten. Besonders aktuell steht die Wirkung und Ausgestaltung solcher sozialräumlichen Angebote durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Zentrum des Interesses der Leistungserbringung. Gemeinsam mit der Stiftung wollen wir niedrigschwellige, präventive sowie sozialraumorientierte Konzepte fördern Das verfolgte Ziel besteht dabei darin, schulische Lernrückstände aufzuholen sowie sozial- und emotionales Lernen zu fördern. Deshalb sollen diese Angebote eine leichte Zugänglichkeit vorweisen, die vor allem die sozialräumlichen Bezüge und Ressourcen von Kindern und Jugendliche berücksichtigen. Besonders bildungsferne Kinder und Jugendliche sollten von Angeboten profitieren, die die Sprachkompetenz fördern. Der Aufbau von Familienzentren, sowie von regionalen Netzwerken aller sozialen Akteure, um die regionalen Angebote im Verbund zu verbessern, nehmen einen hohen Stellenwert bei den Projekten ein.
Kinderschutz als Herausforderung
Die Einrichtungen und Dienste, sowie die Erziehungsberatungsstellen sind kompetente Partner der Eltern und bieten zugleich Schutz für Kinder und Jugendliche. Sie halten mit ihren vielfältigen und komplexen Angeboten nachhaltige und wirkungsvolle Hilfen für Kinder und Jugendliche vor. Durch Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche, pädagogisch innovative Inobhutnahmegruppen oder ambulante bzw. stationäre Clearingangebote sollen vor allem formale- und nonformale Bildungsangebote gefördert werden. Die Bildungsdefizite, die durch Vernachlässigung und Ausgrenzung entstehen, werden damit aufgeholt. Diese Prozesse und Angebote sollen zu einem integralen Qualitätsbestandteil im System der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden. Dabei ist besonders wichtig die notwendigen Hilfen und Verfahren, den Betroffenen in einer verständlichen und einfachen Sprache zu vermitteln.
Bewerbungen um Fördermittel können bis zum 31.03.2022 postalisch oder per E-Mail beim BVkE eingereicht werden.
Der maximale Fördermittelbetrag je Maßnahme beträgt 50.000 Euro. Im Falle einer Bewilligung werden Fördermittel nur für künftigen Finanzierungsbedarfe in 2022 oder 2023 bereitgestellt. Bereits in der Vergangenheit entstandene Kosten können nicht gefördert werden.
Die Bewerbungsunterlagen sollten enthalten:
- Beschreibung des Projektes/der Maßnahme (max. 3 Seiten)
- Dazugehörige/r Finanzierungsübersicht/-plan und Fördermittelbedarf für das Jahr 2022 und / oder 2023
- Aktueller Freistellungsbescheid der die Mittel beantragenden Organisation (notwendiger Zweck: Mildtätigkeit und/oder Förderung des Wohlfahrtswesens)
Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Sofern es zu einer Förderung kommt, erhalten Sie bis zum 15.05.2022 eine Information.
Kontakt:
BVkE Geschäftsstelle
Stephan Hiller
Karlstraße 40, 79104 Freiburg
Telefon 07 61/200 760
Telefax 07 61/200 766
www.bvke.de
stephan.hiller@caritas.de