Freiburg, 08.09.2021; Mit seinem Projekt "Zukunft Ganztagesbetreuung!" und seinen anderweitigen Bestrebungen setzt sich der BVkE seit Jahren für eine qualitätsvolle Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter ein. Am Montag konnte der Vermittlungsausschuss eine Einigung zum Ganztagsförderungsgesetz erzielen und der Bundestag verabschiedete dieses gestern ebenfalls. Der Bundesrat wird in einer Sondersitzung am Freitag darüber abstimmen.
In der Sitzung des Vermittlungsausschusses am Montag einigten sich Bund und Länder. Der Kompromiss sieht folgendes vor: Die Finanzhilfen des Bundes können nicht nur für die Neuschaffung, sondern auch für den Erhalten von bestehenden Plätzen eingesetzt werden. Nicht wie ursprünglich geplant mit 50 Prozent, sondern mit bis zu 70 Prozent wird sich der Bund an den Investitionskosten beteiligen. In den Jahren 2027 und 2030 sollen Evaluationen der Investitions- und Betriebskosten durchgeführt werden, damit die Mehr- und Minderbelastungen der Länder gerecht ausgeglichen werden können.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek begrüßt diesen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit: "Vom Ganztag profitieren ganz besonders diejenigen Kinder, denen zu Hause keiner bei den Hausaufgaben hilft, die kein Instrument lernen und keinen Sportverein besuchen." Auf unterschiedlichsten Ebenen hatte sich der BVkE für ein zügiges Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode eingesetzt und begrüßt die politischen Entscheidungen ausdrücklich.
Ab Juni 2021 ist das Projekt "Zukunft Ganztagesbetreuung! - Erziehung, Bildung und Betreuung vom Kind aus gedacht" in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) gestartet. Durch das zweijährige Projekt sollen die Schule und die Kinder- und Jugendhilfe ein besseres Systemverständnis füreinander erlangen. Für die Projekt-AG suchen wir 10 Modellstandorte, mit welchen pädagogische Konzepte entwickelt und implementiert werden sollen. Die Ausschreibung läuft noch bis zum 15. September.